Für Gebäude mit wohnungsuntypischer Nutzung über 10 % Flächenanteil, z.B. Handwerksbetrieben, Lagern oder Ähnlichem, ist ein besonderer Energieausweis für Nicht-Wohngebäude erforderlich, bei dem auch Daten zum Verbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung zu erheben sind. Minol kann Ihnen einen Energieausweis ausschließlich für Wohngebäude mit maximal 10 %igem Flächenanteil für wohnungsuntypische genutzte Teilflächen ausstellen. Arztpraxen, Büros oder Kanzleien mit wohnungstypischer Nutzung sind dabei unerheblich.